1. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der zum Zeitpunkt des Events gültigen Verordnungen des österreichischen Gesundheitsministeriums und die von uns angeführten Verhaltensregeln zu Covid-19.
        2. Die Teilnehmer erhalten von uns eine Startnummer zugewiesen, die zur Zeitnehmung dient und beim Lauf unbedingt zu tragen ist. In Zeiten von Covid-19 ist es unabdingbar, dass wir als Veranstalter genau wissen, wer unsere Teilnehmer sind.
        1. Die Anweisungen des Organisationsteams sowie der Einsatzkräfte sind vor, während und nach dem Lauf unbedingt zu beachten.
        1. Wir organisieren den Lauf grundsätzlich bei jeder Witterung, behalten uns in Abstimmung mit den Behörden aber vor, den Lauf im Gefahrenfall bzw. bei geänderten gesetzlichen Bestimmungen abzusagen, in der geplanten Form abzuändern oder abzubrechen.
        1. Wir wollen möglichst flexibel und gut auf mögliche neue Vorgaben reagieren. Organisatorische Änderungen können daher auch kurzfristig getroffen werden.
        1. Der Veranstalter behält sich vor, räumliche Trennungen der Teilnehmer-/Besuchergruppen, zeitliche Staffelungen oder ähnliche Maßnahmen vorzusehen.
        1. Für den Wienerwaldlauf liegt ein Covid-19 Präventionskonzept vor. Die Veranstaltung unterliegt der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Verordnung.
        1. Es gilt für alle Beteiligten die 3-G-Regel. Der Nachweis ist am Veranstaltungstag beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände vorzuweisen. Ein Lichtbildausweis ist ebenso vorzuweisen. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen 3G Nachweis. Ausweis nicht vergessen! Die Veranstalter behalten sich vor, den Teilnehmern und Besuchern, die den Nachweis erbracht haben, ein farblich gekennzeichnetes Armband oder ein ähnliches Zeichen zu übergeben, das während der gesamten Dauer der Veranstaltung im Veranstaltungsgelände durchgehend getragen werden muss.
        1. Für 1. Juli wurde von der österreichischen Bundesregierung die Aufhebung der meisten Covid-Regeln angekündigt. Eine Verordnung liegt jedoch noch nicht vor. Verhalte dich in jedem Fall rücksichtsvoll, sodass wir alle ein stimmungsvolles Laufevent ohne Gedränge und Staus erleben.
        1. Die Veranstalter behalten sich, abhängig von der zum Zeitpunkt des Events geltenden Rechtslage, die Verhaltensregeln zu Covid-19 anzupassen, abzuändern, auf Erfordernisse zu verzichten oder aber auch je nach Beurteilung des Veranstalters zusätzliche Erfordernisse aufzustellen, selbst wenn diese nach den gesetzlichen Regelungen im Veranstaltungszeitpunkt nicht erforderlich sein sollten. Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung ausdrücklich bereit, sämtliche Verhaltensregeln und Erfordernisse des Veranstalters, die zum Zeitpunkt des Events geltend und dem sicheren Ablauf dienen, zu beachten. Die jeweils gültigen Verhaltensregeln werden auf der Homepage www.wienerwaldlauf.at veröffentlicht.
        1. Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die die geforderten Nachweise nicht erbringen und/oder gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Verhaltensregeln des Veranstalters verstoßen, vom Bewerb auszuschließen und vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Dies gilt auch für Personen mit offensichtlichen Krankheitssymptomen.
        1. Der organisatorische Ablauf der Veranstaltung steht unter Vorbehalt und kann auch kurzfristig geändert werden. Abhängig von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der Infektionslage und der Beurteilung der Veranstalter können Art und Umfang der Verabreichung von Speisen und Getränken, die Siegerehrung und Tombola, Sitzplätze bzw. -möglichkeiten sowie das sonstige Rahmenprogramm abgeändert werden oder auch entfallen.